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Programmvergleich Sachsen-Anhalt 2026

Sechs Programme,
nebeneinandergelegt.

Am 6. September 2026 wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Diese Seite stellt dar, was CDU, AfD, Die Linke, FDP, SPD und Grüne in ihren Programmen angekündigt haben — Thema für Thema, ohne Bewertung, ohne Empfehlung. Jede Aussage stammt aus dem Programm selbst — und dabei steht, wer darüber entscheidet.

6. SeptemberWahltag, 8 bis 18 Uhr
15 Parteienmit Landesliste zugelassen
1,69 Mio.Wahlberechtigte
60,3 %Wahlbeteiligung 2021
Wie diese Seite gemacht ist

Damit Sie uns nicht glauben müssen

Eine Gegenüberstellung ist nur so viel wert wie ihre Regeln. Deshalb stehen sie hier vorne und nicht im Kleingedruckten.

Nur Programminhalte

Aufgenommen wird, was die Parteien selbst angekündigt haben. Keine Bewertung, ob ein Vorhaben gut, finanzierbar oder wünschenswert ist.

Gleiche Themen für alle

Jede Partei wird zu denselben sechs Feldern dargestellt. Es gibt kein Thema, das nur für eine Partei aufgemacht wird.

Reihenfolge nach Wahlergebnis

Sortiert nach dem Zweitstimmenanteil von 2021. Eine nachprüfbare Regel statt einer redaktionellen Rangfolge.

Alles am Original belegt

Jede einzelne Aussage wurde im beschlossenen Wahlprogramm der jeweiligen Partei nachgelesen. Angaben aus zweiter Hand stehen nicht auf dieser Seite.

Quellen und Prüfung. Grundlage sind ausschließlich die von den Parteien beschlossenen Wahl- und Regierungsprogramme zur Landtagswahl 2026. Alle 254 Angaben wurden im jeweiligen Originaldokument nachgelesen; zusätzlich wurden die Darstellungen der Bundeszentrale für politische Bildung und von ZDFheute zum Abgleich herangezogen. Sämtliche Originaldokumente sind am Seitenende verlinkt.
Der Vergleich

Thema wählen, Programme lesen

Sechs Felder, die den Wahlkampf in Sachsen-Anhalt geprägt haben. Die Angabe hinter jedem Parteinamen ist ihr Zweitstimmenanteil bei der Landtagswahl 2021.

Original jede Aussage im Wahlprogramm der Partei selbst nachgelesen

Sämtliche Angaben auf dieser Seite stammen aus den beschlossenen Programmen. Die Originale sind unten verlinkt.

Für das Gespräch

Drei Fragen, die jede Behauptung aushalten muss

Am Küchentisch oder am Stammtisch fällt selten ein Programm auf den Tisch, sondern ein Satz. Diese drei Fragen kann man an jede politische Aussage stellen, egal von welcher Partei sie kommt und egal, ob man sie sympathisch findet.

Wer entscheidet das eigentlich?

Viele Versprechen im Landtagswahlkampf betreffen Dinge, über die in Berlin oder Brüssel entschieden wird. Bei jedem Thema oben steht, was Sachsen-Anhalt selbst regeln kann und was nicht. Das ist keine Bewertung, sondern eine Zuständigkeitsfrage — und sie trifft jede Partei an irgendeiner Stelle.

Steht da eine Zahl?

„Wir stärken die Polizei“ und „weit mehr als 8.100 Bedienstete“ sind zwei verschiedene Aussagen. Zahlen, Fristen und benannte Instrumente kann man später überprüfen, Absichtserklärungen nicht. Beides ist legitim, aber es ist nicht dasselbe.

Steht es so im Programm?

Zwischen einer Schlagzeile und dem Programmtext liegen oft mehrere Verkürzungen. Alle sechs Programme sind unten direkt verlinkt, überwiegend als durchsuchbares PDF. Eine Position im Original nachzuschlagen dauert keine Minute und klärt die meisten Streitfragen schneller als jedes Gegenargument.

Was diese Seite ausdrücklich nicht tut. Sie sagt Ihnen nicht, was Sie wählen sollen, und sie bewertet nicht, ob ein Vorhaben gut, gerecht oder finanzierbar ist. Das zu beurteilen ist Ihre Sache und niemandes sonst. Diese Seite legt nur nebeneinander, was die Parteien selbst aufgeschrieben haben, und sagt dazu, wer für ein Vorhaben zuständig wäre.
Zuständigkeit

Was ein Landtag überhaupt entscheiden kann

Wahlprogramme enthalten regelmäßig Vorhaben, über die gar nicht in Magdeburg entschieden wird. Das ist kein Vorwurf an eine einzelne Partei — es kommt in mehreren Programmen vor. Für die Einordnung eines Versprechens ist es trotzdem entscheidend.

Drei Entscheidungsebenen Das Land entscheidet allein über Schulen und Kitas, Landespolizei, Hochschulen, Kommunalfinanzen und Nahverkehr. Nur über den Bundesrat kann es Vermögensteuer, Sanktionen und einen Parteiverbotsantrag beeinflussen. Bei Asyl- und Aufenthaltsrecht, Kernenergie, Netzentgelten und Rundfunkbeitrag entscheiden Bund, EU oder Staatsverträge aller Länder. Das Land entscheidet allein Schulen und Kitas · Landespolizei · Hochschulen Kommunalfinanzen · Nahverkehr · Landesverfassung VOLLER ZUGRIFF Nur gemeinsam über den Bundesrat Vermögensteuer · Sanktionen · Teile des Sozialrechts Antrag auf ein Parteiverbot NUR MITENTSCHEIDUNG Bund, EU oder Staatsvertrag Asyl- und Aufenthaltsrecht · Kernenergie · Fracking Netzentgelte · Rundfunkbeitrag · Außenpolitik KEIN DIREKTER ZUGRIFF
Je weiter unten, desto weniger kann eine Landesregierung allein bewirken. Vorhaben aus den unteren beiden Ebenen finden sich in mehreren Wahlprogrammen.
Beispiele aus mehreren Programmen. Zentrale migrationspolitische Vorhaben der AfD fallen nach Darstellung der Berichterstattung teilweise in die Zuständigkeit von Bund oder EU. Ihre angekündigte Initiative zu energiepolitischen Russlandsanktionen ist ausdrücklich als Weg über den Bundesrat angelegt, ebenso die von der Linken angestrebte Vermögensteuer. Fragen des Rundfunkbeitrags sind in Staatsverträgen aller Länder geregelt und von einem Land nicht einseitig zu ändern. Beim Kohleausstieg nennen die Programme unterschiedliche Daten: Die CDU verweist auf den bundesweiten Kohlekompromiss bis 2038, die Grünen auf den für Sachsen-Anhalt gesetzlich vorgesehenen Ausstieg spätestens Ende 2034. Beide Angaben stehen so in den jeweiligen Programmen; sie beziehen sich auf unterschiedliche Bezugsrahmen und werden hier nicht gegeneinander aufgelöst.
Rechtliche Einordnung

Beobachtung durch den Verfassungsschutz

Diese Angabe gehört zu den überprüfbaren Tatsachen über die antretenden Parteien und wird deshalb für alle sechs gleich abgefragt.

Von den hier dargestellten Parteien wird eine vom Verfassungsschutz beobachtet: Der Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt stuft den AfD-Landesverband als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein. Begründet wird das unter anderem damit, dass die Programmatik von der rassistischen Ideologie des Ethnopluralismus geprägt sei und auf ethnisch reine Gesellschaften ziele. Die juristische Klärung dieser Einstufung ruht derzeit. CDU, Die Linke, FDP, SPD und Grüne werden nicht beobachtet.

Eine Einstufung durch den Verfassungsschutz ist kein Parteiverbot. Über ein Verbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Alle 15 zugelassenen Parteien stehen rechtmäßig zur Wahl. Die Einstufung ist im Verfassungsschutzbericht des Landes nachlesbar; der Link steht unten bei den Quellen.

Gesamtübersicht

Alle Positionen auf einen Blick

Sämtliche 254 Angaben dieser Seite, nach Themen und Parteien geordnet. Diese Übersicht funktioniert ohne JavaScript und eignet sich zum Ausdrucken.

Migration

CDU

  • Die irreguläre Migration soll auf null zurückgeführt werden.
  • Bezahlkarte mit Bargeldobergrenze von 50 Euro wird fortgeführt.
  • Rückführung aller Personen ohne Bleiberecht, zugleich Verlässlichkeit bei Integration.
  • Migration ordnen, begrenzen, steuern; Rückgang der Asylzugangszahlen.

Zuständigkeit: Asyl- und Aufenthaltsrecht sind Bundes- und EU-Recht. Ein Land vollzieht sie, es setzt sie nicht.

AfD

  • Migrationspolitische Kehrtwende, angekündigt als Abschiebe- und Remigrationsoffensive.
  • Neue Abschiebehaftplätze, Nutzung aller im Aufenthaltsrecht vorgesehenen Haftformen.
  • Zurückweisung illegal Einreisender an den deutschen Außengrenzen.
  • Zuwanderungsnotstand ausrufen, Zuzugsstopp und Aufnahmestopp als Ultima Ratio.

Zuständigkeit: Zurückweisungen an den Außengrenzen und die Ausgestaltung des Aufenthaltsrechts liegen bei Bund und EU, nicht beim Land.

Die Linke

  • Recht auf Asyl, Schutz vor Abschiebung und Familiennachzug sind nicht verhandelbar.
  • Arbeitsmigration fair gestalten, Leiharbeit und Werkverträge konsequent kontrollieren.
  • Schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
  • Landesweite Beratungsstellen für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten.
  • Asyl und eigene Beratungsangebote für queere Geflüchtete.

Zuständigkeit: Asylrecht und Familiennachzug sind bundes- und europarechtlich geregelt. Arbeitskontrollen und Anerkennungsstellen liegen dagegen beim Land.

FDP

  • Aufenthaltstitel für Beschäftigung sollen binnen vier Wochen erteilt werden.
  • Dauerhaftes Bleiberecht an eigenen Lebensunterhalt und Bekenntnis zur Verfassung knüpfen.
  • Abschiebungshafteinrichtung spätestens Ende 2027 in Betrieb.
  • Elektronische Fußfesseln als milderes Mittel statt Haft für Ausreisepflichtige.
  • Sprachkurse vorrangig für Selbstzahler.

Zuständigkeit: Aufenthaltstitel und elektronische Fußfesseln richten sich nach Bundesrecht. Tempo und Ausstattung der Ausländerbehörden kann das Land beeinflussen.

SPD

  • Migration soll geordnet, gestaltet und integrationsorientiert erfolgen.
  • Arbeitsverbote werden abgelehnt, Sprachkurse sollen früh verfügbar sein.
  • Bleibeperspektive für Menschen in Arbeit oder Ausbildung.
  • Freiwillige Rückkehr wird unterstützt, Abschiebungen bleiben letztes Mittel.
  • Welcome Center soll zur Agentur für ausländische Fachkräfte werden.

Zuständigkeit: Bleiberecht und Staatsangehörigkeit regelt der Bund. Sprachförderung und Beratung liegen beim Land.

Grüne

  • Menschenrechtsorientierte Aufnahme von Geflüchteten, Sachsen-Anhalt als sicherer Hafen.
  • Direkte EU-Finanzierung für Kommunen, die über das Resettlement-Programm aufnehmen.
  • Politische Teilhabe ab dem ersten Tag als Voraussetzung gelingender Integration.

Zuständigkeit: Das EU-Resettlement-Programm und dessen Finanzierung liegen bei EU und Bund. Aufnahme und Unterbringung organisiert das Land mit den Kommunen.

Wirtschaft & Arbeit

CDU

  • Sachsen-Anhalt soll einer der wichtigsten Chemie- und Pharmastandorte Europas werden.
  • Bürokratieabbau, vereinfachte und digitalisierte Vergabeverfahren.
  • Erleichterter Zugang kleiner und mittlerer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen.
  • Ziel: eine der fünf führenden Ansiedlungsregionen Europas werden.

Zuständigkeit: Wirtschaftsförderung, Ansiedlungspolitik und Landesbürokratie liegen beim Land.

AfD

  • Abbau von Bürokratie und Regulierung, Kritik am „Bürokratiewucher“.
  • Grunderwerbsteuer senken, um den Eigentumserwerb zu erleichtern.

Zuständigkeit: Die Höhe der Grunderwerbsteuer legen die Länder selbst fest. Dieses Vorhaben liegt in Landeskompetenz.

Die Linke

  • Abkehr vom Kaputtsparen: dauerhafte öffentliche Investitionen statt Kürzungen.
  • Gerechte Finanzpolitik, die dort investiert, wo Menschen unmittelbar profitieren.
  • Kurzfristig höhere Verschuldung, langfristig ausgeglichen durch Steuerpolitik.
  • Bundesratsinitiative für eine Vermögensteuer von einem Prozent ab einer Million Euro.

Zuständigkeit: Vermögen- und Erbschaftsteuer sind Bundesrecht. Ein Land kann nur eine Initiative im Bundesrat einbringen.

FDP

  • Eine Sonderwirtschaftszone soll erstmals erprobt werden.
  • Berichtspflichten und Verwaltungsverfahren bremsen Innovation und sollen abgebaut werden.
  • „Regeln mit Ablaufdatum“: untergesetzliche Regelungen über zehn Jahre entfallen Ende 2027.

Zuständigkeit: Steuererlass in Sonderwirtschaftszonen berührt Bundessteuerrecht. Genehmigungsverfahren und Behördenorganisation kann das Land allein regeln.

SPD

  • Industrielle Kerne erhalten, Ansiedlungen und Energieinfrastruktur weiter fördern.
  • Festhalten am Tariftreue- und Vergabegesetz, keine Ausweitung der Einschränkungen.
  • Strukturwandel als Prozess über Jahre mit Planung, Investitionen und Verlässlichkeit.

Zuständigkeit: Vergaberecht und Tariftreue kann das Land regeln. Dieses Vorhaben liegt in Landeskompetenz.

Grüne

  • Naturschutzakademie zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften aufbauen.
  • Windausbau als Voraussetzung für lokalen grünen Wasserstoff für die Chemieindustrie.

Zuständigkeit: Landesförderung und Standortpolitik liegen beim Land; der Rahmen für Wasserstoff kommt von Bund und EU.

Energie & Klima

CDU

  • Festhalten am Kohlekompromiss mit Ausstieg bis 2038.
  • Initiative zur Teilung der bundeseinheitlichen Strompreiszone.
  • Jede Form der Solarpflicht bei Neubauten und Dachsanierungen wird abgelehnt.
  • Bau eines Erdgas- und Wasserstoffkraftwerks, Anschluss der Chemieparks ans Wasserstoffnetz.
  • Forschung und Nutzung von CO₂-Abscheidung und -Speicherung.

Zuständigkeit: Kohleausstieg und Zuschnitt der Strompreiszonen entscheiden Bund und Bundesnetzagentur, nicht das Land.

AfD

  • Kohleausstieg stoppen, Kohlestandort auch über 2038 hinaus erhalten.
  • Wiedereinstieg in die Kernenergie einleiten.
  • Windkraftausbau stoppen, Windkraftmoratorium beschließen.
  • Stromversorgung bei Dunkelflaute über Kohle- und Gaskraftwerke sichern.
  • Bundespolitischen Vorgaben im Rahmen der Einflussmöglichkeiten im Bundesrat entgegentreten.

Zuständigkeit: Kohleausstieg, Kernenergie und Sanktionen sind Sache von Bund und EU. Beim Windkraftausbau setzt der Bund Flächenziele.

Die Linke

  • Verpflichtender Sockeltarif für Strom und Wärme.
  • Strom- und Gassperren gesetzlich verbieten, Härtefallfonds für Energieschulden.
  • Netzentgelte deutlich senken, Einführung von Strompreiszonen prüfen.
  • Energienetze in öffentliche Hand überführen.
  • Flächenziel von 2,2 Prozent für Windenergie umsetzen.

Zuständigkeit: Stromsteuer, Netzentgelte und Strompreiszonen sind bundesrechtlich geregelt. Sockeltarif und Härtefallfonds kann ein Land selbst schaffen.

FDP

  • Wiedereinstieg in die Kernenergie, Neubauprogramm inklusive Small Modular Reactors.
  • Netzentgelte fairer zwischen den Regionen verteilen und spürbar senken.
  • Pauschales Fracking-Verbot durch ein wissenschaftsbasiertes Genehmigungsregime ersetzen.
  • CO₂-Speicherung an Land ermöglichen, Modellregionen suchen.
  • Emissionshandel als Leitinstrument, das andere Steuern und Abgaben ersetzt.

Zuständigkeit: Kernenergie, Fracking und CO₂-Speicherung sind bundesrechtlich geregelt. Das Land kann Flächen ausweisen und Initiativen einbringen.

SPD

  • Wärmewende über Bürgerbeteiligung, Energiegenossenschaften und Energie-Sharing.
  • Weitgehende Deckelung der Netzentgelte und Reduzierung der Stromsteuer.
  • Landesprogramm für kommunale Investitionen in Erneuerbare und Gründung von Kreiswerken.

Zuständigkeit: Netzentgelte und Stromsteuer setzt der Bund. Landesprogramme für Kommunen liegen in Landeskompetenz.

Grüne

  • Verbindliches Klimaschutzgesetz mit Minderungszielen, klimaneutral bis 2035.
  • Beim Strom bis 2030 zu 100 Prozent erneuerbar.
  • Klimaschutz als Staatsziel in Artikel 35 der Landesverfassung.
  • Solarpflicht bei Neubauten, Windanlagen im Wald werden grundsätzlich abgelehnt.
  • Ablehnung von Fracking und von CO₂-Speicherung im Untergrund.

Zuständigkeit: Klimaschutzgesetz und Landesverfassung liegen in Landeskompetenz. Bei Windflächenzielen gibt der Bund den Rahmen vor.

Bildung

CDU

  • Neue „Oberschule“ führt Sekundarschule und Gemeinschaftsschule zusammen.
  • 4+1-Modell mit Praxislerntag und digitalem Lerntag an Ober- und Gesamtschulen.
  • Frühzeitige Berufsorientierung in allen Schulformen, geförderte Praktika.

Zuständigkeit: Schulwesen ist Ländersache. Diese Vorhaben liegen vollständig in Landeskompetenz.

AfD

  • „Bildungspflicht statt Schulzwang“: Eltern sollen in Bildungsfragen das letzte Wort haben.
  • Sonderklassen für Flüchtlingskinder einrichten.
  • Kein bekenntnisgebundener Islamunterricht an Schulen.
  • Förderung einer selbstbewussten deutschen Identität durch Bezug auf die deutsche Geschichte.

Zuständigkeit: Schulwesen ist Ländersache. Die Schulpflicht ist allerdings in der Landesverfassung und im Schulgesetz verankert und wäre zu ändern.

Die Linke

  • Ganztagsbetreuung von zehn Stunden in Kindertageseinrichtungen.
  • Bildung in Kindertageseinrichtungen für alle Eltern beitragsfrei, Personalschlüssel 1:3 und 1:7,5.
  • Gegen die ungleiche Verteilung des Lehrkräftemangels zwischen Schulformen und Regionen.
  • Dauerhafte Investitionen in Schulen, Kitas, Schulsozialarbeit und Jugendhilfe.

Zuständigkeit: Schulwesen ist Ländersache. Diese Vorhaben liegen in Landeskompetenz.

FDP

  • Digitale Bildung beginnt bei Kompetenz: Quellen bewerten, Desinformation erkennen.
  • Begabtenförderung und Wettbewerbe, um Talente sichtbar zu machen.
  • Handynutzung auf dem Schulgelände soll vor Ort entschieden werden, nicht pauschal verboten.

Zuständigkeit: Schulwesen ist Ländersache. Diese Vorhaben liegen in Landeskompetenz.

SPD

  • Schulsozialarbeit ab 1.8.2028 dauerhaft über Landesmittel finanzieren.
  • Landesschulbauprogramm für barrierefreie und zukunftsfähige Schulen.
  • Mittelfristig zwei weiterführende Schulformen: Gymnasium und Gemeinschaftsschule.

Zuständigkeit: Schulwesen ist Ländersache. Diese Vorhaben liegen in Landeskompetenz.

Grüne

  • Mindestpersonalschlüssel in Kitas anheben, „Kita STABIL“ dauerhaft verstetigen.
  • Aktives Wahlrecht ab 14 bei Landtags- und Kommunalwahlen, passives ab 16.

Zuständigkeit: Kitas und Schulen sind Ländersache. Das Wahlalter für Landtagswahlen regelt ebenfalls das Land.

Innere Sicherheit

CDU

  • Personeller Aufwuchs der Landespolizei auf weit mehr als 8.100 Bedienstete.
  • Ausstattung der Polizei mit Tasern, konsequenter Einsatz von Bodycams.
  • Videoschutz ausbauen, KI-gestützte Erkennung von Gefahren.
  • Kompetenzen und Befugnisse der Polizei werden erweitert.

Zuständigkeit: Landespolizei, Ausstattung und Polizeirecht liegen beim Land. Diese Vorhaben sind in Landeskompetenz.

AfD

  • Polizei soll schneller am Tatort sein; genannt sind 15 Minuten Eintreffzeit im Schnitt.
  • Polizeifunk- und Informationssystem zur Verkürzung der Reaktionszeit ertüchtigen.
  • Polizeivollzug von Verwaltungstätigkeiten entlasten.

Zuständigkeit: Landespolizei und Polizeirecht liegen beim Land. Diese Schwerpunktsetzung wäre in Landeskompetenz umsetzbar.

Die Linke

  • 500 neue Polizeistellen bis 2030.
  • Individuelle Kennzeichnungspflicht, Bodycams bei Schusswaffen- und Tasereinsatz.
  • Unabhängiges Meldesystem für rechtsextreme Umtriebe in den Sicherheitsbehörden.
  • Gesichtserkennung zur Massenüberwachung wird abgelehnt.
  • Brand- und Katastrophenschutz verlässlich finanzieren.

Zuständigkeit: Stellen, Kennzeichnungspflicht und Bodycams regelt das Land. Die Arbeitszeit von Beamten setzt für Bundesbeamte der Bund.

FDP

  • Alle bestehenden Gerichtsstandorte im Land erhalten.
  • Elektronische Akte in der gesamten Justiz bis spätestens 2030.
  • Videokonferenzen in Gerichtsverhandlungen von der Ausnahme zur Regel machen.
  • Feste Ansprechpersonen für Antidiskriminierung bei der Polizei aufbauen.

Zuständigkeit: Gerichtsorganisation und Justizdigitalisierung sind Ländersache. Verfahrensrecht setzt der Bund.

SPD

  • Ausreichende Personalstärke, moderne Ausstattung, weniger Bürokratie für die Polizei.
  • Beförderungsstau abbauen, Beförderungsbudget deutlich verbessern.
  • Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten stärken.
  • Schwerpunktstaatsanwaltschaft Rechtsextremismus einrichten.
  • Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens über eine Bundesratsinitiative.

Zuständigkeit: Polizei und Staatsanwaltschaften liegen beim Land. Über ein Parteiverbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Verfassungsorgans.

Grüne

  • Waffenbesitz für Extremistinnen und Extremisten verbieten, Waffenbehörden stärken.
  • Personelle Stärkung von Ordnungsamt und Polizei.
  • Das Land soll ein AfD-Verbotsverfahren über den Bundesrat anstoßen oder unterstützen.

Zuständigkeit: Waffenbehörden und Polizei liegen beim Land. Über ein Parteiverbot entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines Verfassungsorgans.

Soziales & Familie

CDU

  • „Bürgerarbeit“: Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit für arbeitsfähige Leistungsbeziehende.
  • Teilnahme an Landesprogrammen zur Arbeitsförderung soll nicht mehr freiwillig sein.
  • Alleinerziehende gezielt entlasten, Beratungsangebote ausbauen.
  • Befreiung von der Grunderwerbsteuer beim ersten Eigenheim im ländlichen Raum.
  • Rundfunkbeitrag langfristig senken, Angebote von ARD und ZDF zusammenführen.

Zuständigkeit: Landesarbeitsförderung liegt beim Land. Der Rundfunkbeitrag ist in Staatsverträgen aller Länder geregelt.

AfD

  • Kinderwillkommensgeld: 2.000 Euro für die ersten beiden, 4.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Schwangerschaftsabbruch soll im Strafrecht bleiben.
  • Elternrechte sollen in die Landesverfassung aufgenommen werden.
  • Sofortmaßnahme: Kündigung der Rundfunkstaatsverträge.
  • Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro abschaffen, „Grundfunk“ einführen.

Zuständigkeit: Der Rundfunkbeitrag ist in Staatsverträgen aller Länder geregelt und von einem Land nicht einseitig zu ändern. Das Strafrecht setzt der Bund.

Die Linke

  • Sozialer Wohnungsbau durch entlastete Kommunalhaushalte.
  • Förderung altersgerechten Umbaus, Wohnungstausch und betreuter Wohnformen auf dem Land.
  • Schuldenschnitt für Kommunen, damit sie wieder in Wohnen und Infrastruktur investieren können.
  • Demokratische Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Medien-Offensive über 100 Millionen Euro.

Zuständigkeit: Wohnraumförderung und Kommunalfinanzen liegen beim Land, der Rundfunk in Staatsverträgen der Länder.

FDP

  • Bürgerarbeit für Langzeitarbeitslose, Leistungskürzung bei Verweigerung.
  • Frauenhäuser stärken, Eigenanteile für die Übernachtung abschaffen.

Zuständigkeit: Arbeitsgelegenheiten kann ein Land über Programme fördern. Sanktionen in der Grundsicherung regelt das Bundesrecht.

SPD

  • Soziale Sicherungssysteme sollen unterstützen, nicht stigmatisieren.
  • Armutsbekämpfung als zentrale Aufgabe, besonders bei Kinder- und Altersarmut.
  • Strukturelle Risiken durch unterbrochene Erwerbsbiografien ausgleichen.

Zuständigkeit: Krankenhausplanung und Landesmittel liegen beim Land. Diese Vorhaben sind in Landeskompetenz.

Grüne

  • Antidiskriminierungsgesetz für die Landesverwaltung einführen.
  • Eigenes Kapitel „Demokratie stärken: Mitreden. Mitmachen. Mitgestalten.“
  • Neue Ansätze wegen der demografischen Entwicklung, besonders für ländliche Regionen.
  • Umfassender Ausbau des Nahverkehrs, Barrierefreiheit und günstigere Tarife.

Zuständigkeit: Gesundheitsversorgung, Nahverkehr und Landesverwaltung liegen beim Land. Diese Vorhaben sind in Landeskompetenz.

Gesundheit & Pflege

CDU

  • Sachsen-Anhalt soll Vorreiter für vernetzte Gesundheits- und Pflegeversorgung werden.
  • Aufbauen auf Landarztquote, mehr Medizinstudienplätzen und Klinikinvestitionen.
  • Digitalisierung und Fachkräftegewinnung im Gesundheitswesen fortsetzen.

Zuständigkeit: Krankenhausplanung und Landarztquote liegen beim Land, die Vergütung regelt das Bundesrecht.

AfD

  • Investitionsvolumen für Kliniken deutlich erhöhen, ausgehend von 180 Millionen Euro.
  • Mobile Arztpraxen, Telemedizin und verbesserte Klinikstrukturen in den Landkreisen.
  • Kein Dorf soll bei der Gesundheitsversorgung zurückgelassen werden.

Zuständigkeit: Investitionskosten der Kliniken trägt das Land. Betriebskosten und Fallpauschalen regelt der Bund.

Die Linke

  • Entökonomisierung: Kliniken nach Bedarf und Qualität finanzieren statt nach Fallpauschalen.
  • Integrierte Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft.
  • Beide Universitätsklinika in öffentlicher Hand halten, beide Medizinfakultäten erhalten.
  • Arbeit in Krankenhäusern und Pflegeheimen aufwerten und besser bezahlen.

Zuständigkeit: Trägerschaft und Investitionen liegen beim Land. Die Abschaffung der Fallpauschalen wäre Bundessache.

FDP

  • Ärztliche Tätigkeit über die Altersgrenze hinaus ermöglichen, um Erreichbarkeit zu sichern.
  • Die 44 Krankenhäuser integrativ und leistungsfähiger aufstellen.
  • Lokale Gesundheitszentren fördern.

Zuständigkeit: Krankenhausplanung ist Landessache. Zulassungsrecht für Ärzte regeln Bund und Selbstverwaltung.

SPD

  • Ambulante und stationäre Versorgung stärker verzahnen, Sektorengrenzen überwinden.
  • Krankenhauslandschaft nach Qualität und Erreichbarkeit, nicht nach Kapitalinteressen.
  • Verlässliche, langfristige Investitionskostenfinanzierung für Kliniken.

Zuständigkeit: Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung liegen beim Land.

Grüne

  • Krankenhausstandorte erhalten, landesseitig finanzierte Sicherstellungszuschläge.
  • Rekommunalisierung von Krankenhäusern unterstützen.
  • Barrierefreiheit von Praxen und Kliniken durch erweiterte Förderung erhöhen.

Zuständigkeit: Sicherstellungszuschläge und Krankenhausplanung liegen beim Land.

Kommunen & Verwaltung

CDU

  • Neues Finanzausgleichsgesetz ab 2027 auf Grundlage eines Verteilungsgutachtens.
  • Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Kommunen erfüllen.
  • Strukturelle Finanzschwäche im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse ausgleichen.

Zuständigkeit: Kommunaler Finanzausgleich ist Landesrecht. Dieses Vorhaben liegt vollständig in Landeskompetenz.

AfD

  • Echter Finanzausgleich und bedarfsgerechte Landesmittel für Kommunen.
  • Mehr kommunale Selbstverwaltung: Kommunen sollen wieder mehr entscheiden dürfen.
  • Kommunen sollen nicht Befehlsempfänger von Land und Bund sein.

Zuständigkeit: Finanzausgleich und Kommunalverfassung regelt das Land selbst.

Die Linke

  • Starke kommunale Selbstverwaltung und mehr unmittelbare Einflussmöglichkeiten.
  • Mehr Beteiligung der Kommunen im Gesetzgebungsprozess des Landes.
  • Bürgermeisterinnen und Engagierte durch starke demokratische Strukturen schützen.

Zuständigkeit: Beteiligung der Kommunen an der Landesgesetzgebung kann das Land selbst regeln.

FDP

  • Dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung als Bedingung kommunaler Selbstverwaltung.
  • Kommunen sollen Pflichtaufgaben ohne strukturelle Defizite erfüllen können.
  • Eigene Schwerpunkte bei Kultur, Sport, Ehrenamt und Stadtentwicklung ermöglichen.

Zuständigkeit: Kommunale Finanzausstattung ist Landesrecht.

SPD

  • Kommunen als Träger des Strukturwandels mit Planung und Investitionen absichern.
  • Kommunen und Haushalte sollen an Erträgen der Energiewende beteiligt werden.
  • Bildungsangebote für ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister stärken.

Zuständigkeit: Kommunalfinanzen und Strukturförderung liegen beim Land, Bundesmittel kommen hinzu.

Grüne

  • Fragerechte für alle Mitglieder der Ortschaftsräte gegenüber der Gemeindeverwaltung.
  • Dialogformat „Parlament der Dörfer“ einführen.
  • Hürden für Bürgerinitiativen und Einwohneranträge senken.
  • Verbot für hauptamtliche Bürgermeister, zugleich im Kreistag zu sitzen.

Zuständigkeit: Kommunalverfassung und Beteiligungsrechte legt das Land fest.

Verkehr & Infrastruktur

CDU

  • Ausbau und Modernisierung von Straßen- und Schienennetz.
  • Deutschlandticket erhalten.
  • ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum ausbauen.
  • Radverkehr stärken und Alltagsradeln fördern.

Zuständigkeit: Landesstraßen, Schülerverkehr und Nahverkehr liegen beim Land. Autobahnen und Bundesstraßen verantwortet der Bund.

AfD

  • Gesamtkonzept gegen den Investitionsstau bei Straßen und Brücken.
  • „Tempo im Straßenbau“: Planungs- und Bauzeiten deutlich verkürzen.
  • Leitprinzip der Verkehrspolitik ist „Freie Fahrt für freie Bürger“.
  • Infrastrukturprogramme so anpassen, dass kleine Orte nicht benachteiligt werden.

Zuständigkeit: Landesstraßen und Planungsrecht des Landes kann eine Landesregierung selbst regeln. Bundesstraßen und Autobahnen nicht.

Die Linke

  • Attraktiver ÖPNV mit dem Ziel eines Nulltarifs.
  • Schienenverkehr wiederbeleben und ausbauen statt weiter stilllegen.
  • Dauerhaft günstige Jugendmobilität bis hin zum Jugendticket.
  • Sichere, durchgehende Radwege für Kinder und Jugendliche, Tempo 30 an Schulwegen.

Zuständigkeit: Ein Nulltarif im Nahverkehr wäre Landessache, da das Land den Verkehr bestellt und finanziert.

FDP

  • Straßen, Schienen, Wasserwege, Radwege und Flughäfen als Lebensadern begreifen.
  • Nicht das Verkehrsmittel steht im Mittelpunkt, sondern der Mensch.
  • Mitverlegung von Leerrohren und Leitungen bei Bauarbeiten.

Zuständigkeit: Flughäfen und Wasserwege berühren Bundeszuständigkeit, Landesstraßen und Radwege liegen beim Land.

SPD

  • Das Land betreibt seine Bahnen selbst und gründet eine gemeinsame Gesellschaft.
  • Vergabe im ÖPNV nur bei verbindlicher Anwendung der Tarifverträge.
  • Ausbau von Ruf- und Nachtbussystemen.
  • Jugendliche sollen in die ÖPNV-Planung eingebunden werden.

Zuständigkeit: Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs und Vergaberecht liegen beim Land.

Grüne

  • Landesradverkehrsplan 2030 zügig umsetzen, Radschnellwegenetz aufbauen.
  • Radwegeförderung analog zum Straßenbau gesetzlich verbindlich regeln.
  • Radverkehrsbeauftragte in jedem Landkreis.
  • Das Land soll Baulastträger für Elberadweg und Saale-Radwanderweg werden.

Zuständigkeit: Radwegenetz und Landesradverkehrsplan liegen in Landeskompetenz.

Digitales & Verwaltung

CDU

  • Glasfaser und 5G in Stadt und Land, keine weißen Flecken mehr.
  • Ein Behördengang soll reichen: weniger Formulare, verlässliche digitale Abläufe.
  • Sichere Cloud-Dienste für die Verwaltung, weniger Abhängigkeit von IT-Konzernen.
  • Schutz vor Cyberangriffen als eigener Schwerpunkt.

Zuständigkeit: Verwaltungsdigitalisierung liegt beim Land, der Netzausbau wird überwiegend vom Bund gefördert und von privaten Anbietern umgesetzt.

AfD

  • Technisierungs-, Digitalisierungs- und KI-Strategie für das Land.
  • Digitalisierung soll Arbeitsmarktengpässe lösen statt Zuwanderung von Fachkräften.
  • Kostenfreie Digitalisierungsberatung für kleine und mittlere Unternehmen.

Zuständigkeit: Eine Landesstrategie kann das Land beschließen. Einwanderungsrecht für Fachkräfte regelt der Bund.

Die Linke

  • Digitale Teilhabe älterer Menschen gezielt unterstützen.
  • Ausbau von Online-Angeboten der politischen Bildung, besonders im ländlichen Raum.

Zuständigkeit: Angebote der politischen Bildung und Seniorenarbeit liegen in Landeskompetenz.

FDP

  • Alle Verwaltungsleistungen digital beantragbar, ohne Medienbrüche und ohne Papier.
  • Automatisierung etablierter Verfahren, um knappes Personal zu entlasten.
  • Derzeit sind über 400 Leistungen digital verfügbar, künftig sollen es alle sein.

Zuständigkeit: Verwaltungsverfahren des Landes kann es selbst digitalisieren. Bundesleistungen nicht.

SPD

  • Mobilfunk und Breitband landesweit sichern.
  • Wirtschaftliche Chancen sollen nicht vom Wohnort abhängen.

Zuständigkeit: Landesförderung für Breitband ist möglich, die Rahmenbedingungen setzen Bund und EU.

Grüne

  • Flächendeckendes Glasfasernetz als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge.
  • Glasfaserausbau bis in die Fläche, ausdrücklich „bis zur letzten Milchkanne“.
  • Bürokratieabbau durch klare Zuständigkeiten und digitale Verfahren.

Zuständigkeit: Landesförderung und Daseinsvorsorge liegen beim Land, das Telekommunikationsrecht beim Bund.

Landwirtschaft & Fläche

CDU

  • Führende Stellung beim Einsatz moderner Agrartechnologie weiter ausbauen.
  • Einsatz autonomer Roboter und Drohnen in der Landwirtschaft.
  • Produktionskosten in der Landwirtschaft senken.
  • Land- und Forstwirtschaft als Rückgrat des ländlichen Raums.

Zuständigkeit: Agrarförderung folgt weitgehend EU-Recht. Landesprogramme und Forschungsförderung liegen beim Land.

AfD

  • Acker- und Grünland soll erhalten bleiben und landwirtschaftlich genutzt werden.
  • Versiegelung von Kultur- und Ackerland für Energieanlagen stoppen.
  • Solaranlagen bevorzugt auf bereits versiegelten Flächen.
  • Bäuerliche Familienbetriebe und Agrargenossenschaften als Rückgrat der Kulturlandschaft.

Zuständigkeit: Bauleitplanung und Flächennutzung liegen bei Land und Kommunen. Agrarförderung setzt die EU.

Die Linke

  • Konsequente Kontrolle von Leiharbeit und Werkverträgen in der Landwirtschaft.
  • Schwerpunktprüfungen durch Finanzkontrolle Schwarzarbeit und Landesbehörden.
  • Öffentliche Aufträge nur an tarifgebundene Unternehmen.

Zuständigkeit: Arbeitsschutzkontrollen und Vergaberecht liegen beim Land, das Arbeitsrecht beim Bund.

FDP

  • Landwirtschaft wird zusammen mit Wirtschaft und Energie als ein Feld behandelt.
  • Bedingungen für Landwirtschaft, Gewerbe und Handwerk deutlich verbessern.
  • Weniger und einfachere Regeln statt lähmender Bürokratie.

Zuständigkeit: Landesrecht kann das Land vereinfachen. Viele Agrarauflagen stammen aus EU-Recht.

SPD

  • Europäische Vorgaben kooperativ mit Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen umsetzen.
  • Naturschutzgerechte Landwirtschaft und Artenschutz zusammendenken.
  • Hochwasserschutz als aktiver Bevölkerungsschutz.

Zuständigkeit: Umsetzung europäischer Umweltvorgaben und Hochwasserschutz liegen beim Land.

Grüne

  • Großflächige Bodenversiegelung in landwirtschaftlich wertvollen Regionen begrenzen.
  • Neues Bodenrecht und transparente Betriebsstrukturen einführen.
  • Verlust von Agrarland und Anbaufläche verhindern.

Zuständigkeit: Bodenrecht ist überwiegend Bundesrecht. Landesplanung und Flächenschutz liegen beim Land.

Kultur, Sport & Ehrenamt

CDU

  • Klares Bekenntnis zum Erhalt der Freiwilligen Feuerwehren.
  • Gezielte Investitionen in Ausstattung, Ausbildung und Nachwuchs.
  • Politik für alle, die in Arbeit, Ehrenamt und Familie einen Beitrag leisten.

Zuständigkeit: Brand- und Katastrophenschutz sowie Kulturförderung sind Ländersache.

AfD

  • Landesprogramm: kostenfreie Vereinsmitgliedschaft im Sport für jedes Kind bis 18.
  • Einführung einer Ehrenamtskarte.
  • Ehrenamt im Bevölkerungsschutz und Rettungsdienst besser honorieren.

Zuständigkeit: Sport- und Ehrenamtsförderung kann ein Land eigenständig auflegen.

Die Linke

  • Ehrenamt wertschätzen und systematisch unterstützen.
  • Freiwilligenagenturen, Nachbarschaftshilfen und Feuerwehren als tragende Säule.
  • Aktives Wahlalter auf Kommunal- und Landesebene auf 14 Jahre senken.

Zuständigkeit: Das Wahlalter für Landtags- und Kommunalwahlen legt das Land selbst fest.

FDP

  • „Räume für Macher“ in Bibliotheken, Schulen und geeigneten Orten.
  • Schulstandorte im ländlichen Raum sichern Gemeinschaft und Ehrenamt.
  • Schulnetzwerke statt Schließungen.

Zuständigkeit: Schulnetz und Bibliotheken liegen bei Land und Kommunen.

SPD

  • Vereine, Initiativen und Ehrenamtliche als unverzichtbare Partner.
  • Willkommenskultur in Betrieb, Schule, Ehrenamt und Kommunen.
  • Kommunale Koordinierungsstellen werden gestärkt.

Zuständigkeit: Integrations- und Vereinsförderung des Landes liegt in Landeskompetenz.

Grüne

  • Gezielte Ehrenamtsförderung im Umweltschutz.
  • Stärkung der Naturschutzverbände.
  • Bürokratische Hürden für ehrenamtliche Projekte abbauen.

Zuständigkeit: Naturschutzverbände und Ehrenamtsförderung liegen in Landeskompetenz.

Zum Selberprüfen

Die Quellen, offen gelegt

Wer eine Aussage auf dieser Seite anzweifelt, soll sie in wenigen Klicks selbst nachschlagen können. Das ist der Punkt der ganzen Übung.

Wahl-O-Mat Sachsen-Anhalt 2026
Der offizielle Vergleich der Bundeszentrale für politische Bildung mit allen 15 antretenden Parteien.
wahl-o-mat.de/sachsenanhalt2026

Wahldarstellung der bpb
„Landtagswahl in Sachsen-Anhalt 2026“, Stand 1. September 2026. Eine der beiden Grundlagen dieser Seite.
bpb.de

Programmübersicht der Redaktionen
ZDFheute, „15 Parteien, 15 Programme“, 31. August 2026. Die zweite Grundlage dieser Seite.
zdfheute.de

Kurzprofile aller Parteien
Bundeszentrale für politische Bildung, „Wer steht zur Wahl“.
bpb.de

Amtliche Wahlinformationen
Landeswahlleitung Sachsen-Anhalt: Wahlkreise, Briefwahl, Fristen, Wahlrecht.
wahlen.sachsen-anhalt.de

Verfassungsschutzbericht des Landes
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, Bericht 2025.
mi.sachsen-anhalt.de (PDF)

Regierungsprogramm der CDU
Originaldokument des Landesverbands.
cdulsa.de (PDF)

Regierungsprogramm der AfD
„Das Land zuerst.“ – Regierungsprogramm zur Landtagswahl 2026.
afd-lsa.de (PDF)

Wahlprogramm der SPD
Programmseite des Landesverbands.
spdsachsenanhalt.de

Wahlprogramm der SPD (PDF)
Beschlossen auf dem Landesparteitag am 21. März 2026 in Merseburg.
spdsachsenanhalt.de (PDF)

Wahlprogramm der Linken
„Wir sind der Pol der Hoffnung“, beschlossen am 14. März 2026 in Naumburg.
dielinke-sachsen-anhalt.de

Wahlprogramm der FDP (PDF)
Beschlossen auf dem Landesparteitag am 25. April 2026 in Magdeburg.
fdp-lsa.de (PDF)

Wahlprogramm der Grünen
Beschlossen auf dem Landesparteitag in Lutherstadt Wittenberg am 9. Mai 2026.
gruene-lsa.de (PDF)

Zum Umfang dieser Darstellung. Die sechs Programme umfassen zusammen mehrere hundert Seiten. Diese Seite bildet je Partei und Themenfeld die zentralen Vorhaben ab, nicht den vollständigen Text. Sie erleichtert den Einstieg, ersetzt die Lektüre des Originals aber nicht. Maßgeblich ist stets das Programm der jeweiligen Partei.